Ferienwohnung mit Meerblick in Rincón de la Victoria im Eigentum eines Nicht-Residenten

Leitfaden für Eigentümer

Steuern auf Ferienvermietung in Spanien

Modelo 210, die Sätze von 19 % und 24 %, absetzbare Kosten und Fristen — verständlich erklärt für Eigentümer an der Costa del Sol.

Schnellantwort

Nicht-Residenten erklären spanische Mieteinnahmen mit dem Modelo 210. EU/EWR-Residenten — auch Deutsche und Österreicher — zahlen 19 % auf den Nettogewinn(Verwaltungsgebühr, Reinigung, IBI, Versicherung, Hypothekenzinsen u. a. sind anteilig absetzbar); alle anderen zahlen 24 % auf die Bruttoeinnahmen ohne Abzüge. Seit 2024 wird einmal jährlich im Januar statt quartalsweise eingereicht, und für leerstehende Tage fällt zusätzlich eine kleine fiktive Eigennutzungssteuer an.

Die zwei Sätze, die alles entscheiden

19 %

EU-/EWR-Steuerresidenten

Auf die Netto-Einnahmen: Absetzbar sind — anteilig für die vermieteten Tage — Verwaltungsprovision, Reinigung und Wäsche, Reparaturen, IBI-Grundsteuer, Gemeinschaftskosten, Versicherung, Nebenkosten, Hypothekenzinsen und die Abschreibung von Gebäude und Mobiliar.

24 %

Alle übrigen Länder (u. a. UK, Schweiz, USA)

Auf die Brutto-Einnahmen, ohne jeden Abzug. Für deutsche Eigentümer ist das der stille Vorteil gegenüber britischen Nachbarn: Der EU-Satz mit Kostenabzug macht real mehrere Prozentpunkte Rendite aus.

Entscheidend ist die steuerliche Ansässigkeit, nicht die Staatsangehörigkeit. Ein Deutscher mit Steuerwohnsitz in Dubai zahlt 24 % brutto; eine Britin mit Steuerwohnsitz in Irland 19 % netto.

Wie und wann einreichen

Mieteinnahmen: Seit der Reform 2024 bündeln Sie die Einnahmen des ganzen Jahres in einem einzigen Modelo 210, einzureichen im Januar des Folgejahres. Wer noch quartalsweise einreicht, erzeugt unnötigen Aufwand und Gestoría-Kosten.

Fiktive Eigennutzung: Für die nicht vermieteten Tage unterstellt Spanien einen Nutzungsvorteil: rund 1,1 %–2 % des Katasterwerts, tagesanteilig, zum Satz von 19 %/24 %. Die Erklärung erfolgt jährlich im Folgejahr.

Was Sie brauchen: Ihre NIE, ein SEPA-Bankkonto für den Einzug, die Katasterreferenz der Immobilie (steht auf jedem IBI-Beleg) und — beim 19-%-Satz — geordnete Rechnungen aller absetzbaren Kosten. Eine monatliche Abrechnung wie unsere macht diesen Teil trivial.

Dieser Leitfaden ist eine praktische Orientierung nach dem Stand bei Veröffentlichung — keine Steuerberatung. Für Ihre konkrete Situation, insbesondere Fragen zum Doppelbesteuerungsabkommen, wenden Sie sich an einen Steuerberater.

Die häufigsten Fehler

Gar nicht einreichen, weil «die Plattform das doch schon meldet» — Airbnb & Co. melden Ihre Einnahmen an den spanischen Fiskus und über DAC7 auch nach Deutschland. Genau deshalb fällt Nicht-Einreichen auf.

Die fiktive Eigennutzungssteuer für Leerstandswochen vergessen — besonders im Kaufjahr.

Absetzbare Rechnungen verlieren: Reinigung, Reparaturen und Verwaltungsgebühren mit ordentlicher Rechnung sind für EU-Eigentümer bares Geld.

Die Mieteinnahmen zusätzlich in Deutschland voll versteuern wollen — das DBA Spanien–Deutschland regelt die Anrechnung; hier lohnt der Steuerberater.

Die VUT-Touristenlizenz mit der steuerlichen Registrierung verwechseln — das sind getrennte Pflichten, und beide müssen stimmen.

Häufige Fragen

Wie werden Mieteinnahmen aus meiner spanischen Ferienimmobilie versteuert?

Nicht-Residenten erklären spanische Mieteinnahmen über das Modelo 210 (Einkommensteuer für Nicht-Residenten, IRNR). Steuerresidenten der EU/des EWR — also auch Deutschland und Österreich — zahlen 19 % auf den Nettogewinn nach Abzug der Kosten; Residenten anderer Länder (z. B. Großbritannien, Schweiz) zahlen 24 % auf die Bruttoeinnahmen ohne jeden Abzug.

Kann ich die Verwaltungsgebühr absetzen?

Als EU-Steuerresident ja: Verwaltungsprovision (wie unsere 18 %), Reinigung, Reparaturen, IBI-Grundsteuer, Gemeinschaftskosten, Versicherung, Nebenkosten während der Vermietung, Hypothekenzinsen und Abschreibung sind anteilig für die vermieteten Tage absetzbar.

Wann muss ich das Modelo 210 einreichen?

Seit der Reform 2024 können Mieteinnahmen gebündelt einmal jährlich erklärt werden — im Januar des Folgejahres statt wie früher quartalsweise. Die fiktive Eigennutzungssteuer für nicht vermietete Tage wird ebenfalls jährlich im Folgejahr erklärt.

Zahle ich auch Steuern für die Wochen, in denen das Haus leer steht?

Ja — Spanien besteuert bei Nicht-Residenten eine fiktive Eigennutzung (renta imputada): ein kleiner Prozentsatz des Katasterwerts, anteilig für die nicht vermieteten Tage, zum Satz von 19 %/24 %. Der Betrag ist meist überschaubar, aber das Weglassen ist einer der häufigsten Fehler.

Muss ich auf die Vermietung Mehrwertsteuer (IVA) erheben?

Normalerweise nein: Die Vermietung einer Ferienunterkunft ohne hoteltypische Leistungen (tägliche Reinigung, Verpflegung, Rezeption) ist in Spanien von der IVA befreit. Bei hotelähnlichen Services gelten andere Regeln — dann lohnt sich individuelle Beratung.

Wo liegt Ihr Haus? Wir verwalten in:

Der einfachste Weg zur sauberen Steuererklärung? Geordnete Einnahmen.

Wir verwalten Ferienvillen und -häuser in Málaga und der Axarquía für Eigentümer, die nicht vor Ort leben: Gäste, Reinigung, Wartung, VUT-Lizenz, behördliche Gästeregistrierung — und eine übersichtliche Monatsabrechnung, die Ihr Steuerberater lieben wird. Eine Provision von 18 % (für EU-Residenten absetzbar), keine Vertragsbindung.